Schritt 1: Was die Krankenkasse übernimmt
Bevor du über Finanzierung nachdenkst, lohnt es sich zu verstehen, was die gesetzliche Krankenversicherung bereits bezahlt.
Die GKV übernimmt pro Ohr und Versorgung einen Festbetrag von derzeit ca. 685 Euro (Stand 2026). Bei beidseitiger Versorgung also bis zu 1.370 Euro. Dieser Betrag wird direkt mit dem Hörakustiker abgerechnet, du musst nichts vorstrecken.
Voraussetzungen für die Kassenleistung:
- Ärztliche Verordnung durch einen HNO-Arzt
- Erstversorgung oder mindestens 6 Jahre seit der letzten Versorgung (Ausnahmen bei Hörverschlechterung)
- Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät (gesetzlich festgelegt, unabhängig vom Gerätepreis)
Wenn das gewünschte Gerät exakt im Festbetrag liegt, zahlst du nur die 10 Euro Zuzahlung. Das sind sogenannte Kassenmodelle.
Was du selbst zahlen musst
Beim Kauf eines Mittelklasse- oder Premiumgeräts liegt der Preis über dem GKV-Festbetrag. Den Unterschied zahlst du als Eigenanteil.
Richtwerte für 2026 beim Direktanbieter (Gerätepreis minus GKV-Festbetrag):
| Preisklasse | Gerätepreis (pro Ohr) | Dein Eigenanteil |
|---|---|---|
| Kassenmodell | bis 685 Euro | 10 Euro (Zuzahlung) |
| Einstieg | 700 bis 1.200 Euro | 15 bis 515 Euro |
| Mittelklasse | 1.200 bis 2.000 Euro | 515 bis 1.315 Euro |
| Premium | 2.000 bis 3.500 Euro | 1.315 bis 2.815 Euro |
Diese Werte gelten pro Ohr. Bei beidseitiger Versorgung verdoppeln sich Preis und Eigenanteil.
Beim stationären Akustiker liegen die Eigenanteile in denselben Preisklassen deutlich höher, weil die Gerätepreise höher angesetzt sind. Direktanbieter geben den Wegfall der Filialkosten als Preisvorteil weiter.
Ratenzahlung beim Direktanbieter
Die meisten Direktanbieter bieten Ratenzahlung an. Das bedeutet: Du zahlst den Eigenanteil nicht auf einmal, sondern in monatlichen Raten.
Typische Konditionen:
- Laufzeiten von 12 bis 36 Monaten
- Oft als 0%-Finanzierung (keine Zinskosten für dich)
- Die Raten beginnen erst nach Ablauf der Probezeit
Bei einem Eigenanteil von 800 Euro und 24 Monaten Laufzeit wären das ca. 33 Euro pro Monat.
Konkret anfragen lohnt sich: Die meisten Direktanbieter klären Finanzierungsmöglichkeiten im Beratungsgespräch. Frag direkt danach, wenn der Eigenanteil für dich relevant ist.
Hörgerät auf Kredit
Wenn der Anbieter keine Ratenzahlung anbietet oder die Konditionen nicht passen, ist ein Konsumentenkredit eine Alternative.
Worauf du achten solltest:
- Vergleiche Effektivzinsen, nicht nur Nominalzinsen
- Laufzeit kurz halten: Ein Hörgerät hat eine Nutzungsdauer von 5 bis 7 Jahren. Ein Kredit sollte deutlich kürzer laufen.
- Vor Abschluss prüfen, ob der Anbieter selbst günstigere Finanzierung anbietet
Ein Kredit lohnt sich in der Regel nur, wenn du kein Angebot zur 0%-Finanzierung direkt beim Anbieter bekommst.
Steuerliche Absetzbarkeit
Hörgeräte können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das gilt für den Eigenanteil nach Abzug der Kassenleistung.
Voraussetzung ist, dass die zumutbare Belastung (ein einkommensabhängiger Selbstbehalt) überschritten wird. Ab einem bestimmten Eigenanteil lohnt sich die Angabe.
Mehr dazu im Detailartikel: Hörgerät von der Steuer absetzen
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Wer privat krankenversichert ist oder Anspruch auf Beihilfe hat, erhält oft mehr als der GKV-Festbetrag erstattet. Die genaue Erstattungshöhe hängt vom Tarif ab.
Empfehlung: Vor dem Kauf beim Versicherer oder der Beihilfestelle nachfragen, wie viel erstattet wird und ob eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist. Manche Versicherungen erstatten auch bei Direktanbietern, wenn die Rechnung auf die richtige Form gebracht wird.
Häufige Fragen
Kann ich ein Hörgerät auf Raten kaufen? Ja. Die meisten Direktanbieter bieten Ratenzahlung an, teils als 0%-Finanzierung. Frag direkt im Beratungsgespräch danach.
Muss ich den GKV-Festbetrag vorstrecken? Nein. Bei allen zugelassenen Direktanbietern wird die Kassenleistung direkt abgerechnet. Du zahlst nur deinen Eigenanteil und die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro.
Gibt es Hörgeräte ohne Eigenanteil? Ja, bei Kassenmodellen. Das Gerät kostet maximal so viel wie der GKV-Festbetrag von 685 Euro pro Ohr. Du zahlst dann nur die Zuzahlung von 10 Euro. Mehr dazu: Kassenmodelle ohne Eigenanteil
Was, wenn ich mir den Eigenanteil nicht leisten kann? Es gibt mehrere Wege: Kassenmodell wählen, Ratenzahlung vereinbaren oder das Gerät steuerlich absetzen. Im Sozialrecht gibt es zudem Härtefalllösungen für Menschen mit sehr niedrigem Einkommen, zum Beispiel über das Sozialamt.
Zählt ein finanziertes Hörgerät trotzdem als mein Eigentum? Ja. Beim Kauf auf Raten gehört das Gerät dir vom ersten Tag an. Bei manchen Modellen behält der Anbieter bis zur vollständigen Zahlung ein Eigentumsvorbehalt, aber du kannst das Gerät sofort nutzen.
Fazit
Die Kassenleistung deckt einen Großteil der Kosten ab. Wer ein besseres Gerät möchte, zahlt einen Eigenanteil, der bei Direktanbietern deutlich niedriger ausfällt als im stationären Handel.
Ratenzahlung macht auch höhere Preisklassen erschwinglich. Wer den Eigenanteil steuerlich geltend machen kann, senkt die tatsächlichen Kosten noch weiter.
Alle Direktanbieter im Überblick: Direktanbieter-Vergleich
Christian Fischer
DIREKTHÖREN-Redaktion · Über den Autor